- Auftrag der Kindergärten
Das Kindertagesstättengesetz gibt in § 4 Ziele vor:
(1) Die Kindertagesstätten haben einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche und seelische Wohl des Kindes zu fördern.
Das Erziehungsrecht der Eltern (§1, Abs. 2 SGB VIII) bleibt unberührt.
Im Kindertagesstättengesetz ist der Bildungsauftrag festgeschrieben und wird anhand der Leitlinien zum Bildungsauftrag konkretisiert.
- Der Betreuungsauftrag bedeutet:
Wir bieten für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren, für einen Teil des Tages, qualifizierte Betreuung, die bestmöglich auf die Bedürfnisse der Kinder, für die wir Sorge tragen, abgestimmt wird.
- Der Erziehungsauftrag bedeutet:
Wir begleiten und unterstützen das Kind in seinen unterschiedlichen Entwicklungsphasen, damit es sich im Leben zurechtfindet.
- Der Bildungsauftrag bedeutet:
Wir geben den Kindern Raum und Zeit, sich zu entfalten und regen sie an, Grunderfahrungen in kulturellen Bereichen zu sammeln, z.B. Religion, Umwelt, Kunst, Musik.
(2) In den Kindertagesstätten sind insbesondere diejenigen Fähigkeiten
entsprechend dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen und weiterzuentwickeln,
- die die Kinder im alltäglichen Leben benötigen,
- mit denen die Kinder ihre Erfahrungen verarbeiten und Selbstständigkeit gewinnen können und
- die die Kinder im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen.
Unser Leitsatz für die pädagogische Arbeit lautet:
"Wir holen das Kind dort ab, wo es entwicklungsmäßig steht."
Das Kind hat verschiedene Entwicklungsbereiche, welche ein Ganzes bilden.
Wir ermöglichen den Kindern ein Lernen in Erfahrungszusammenhängen, damit
bestimmte Fähigkeiten und Fertigkeiten aus- und weitergebildet werden können.
Die Leitlinien zum Bildungsauftrag kategorisieren Bildung sachorientiert in sechs Bereiche:
- Körper, Gesundheit und Bewegung
- Sprache(n), Zeichen/Schrift und Kommunikation
- Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
- Kultur, Gesellschaft und Politik
- Religion, Ethik und Philosophie
- Musisch-ästhetische Bildung und Medien
Die Aufteilung in diese Bildungsbereiche ist nicht trennscharf, es gibt mannigfache Überlappungen.
So decken auch unsere pädagogischen Schwerpunktziele stets mehrere Bildungsbereiche ab.
In unserer pädagogischen Arbeit werden Genderbewusstsein, Interkulturalität, Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Nachhaltigkeit, Lebensweltorientierung und Partizipation als Querschnittsdimensionen in allen Bildungsbereichen von uns gleichermaßen berücksichtigt.
Beispiel: Partizipation? Na klar!
Jedes Kind in unserer Einrichtung hat einen handgroßen, flachen Stein gesammelt und mit einem wasserfesten Stift seinen Namen darauf geschrieben.
Das sind unsere „Demokratiesteine“, die in einer Glasschale im Regal aufbewahrt werden.
Wenn Entscheidungen in der Gruppe anstehen, z. B. welches Außenspielgerät angeschafft, welches Projektthema als nächstes gewählt werden soll u.s.w. kommen die „Demokratiesteine“ zum Einsatz.
Die Gruppe bildet einen Kreis.
Die Auswahlmöglichkeiten werden z. B. an Hand von ausgeschnittenen oder gemalten Außenspielgeräten oder anderen bildlichen Symbolen dargestellt, in die Mitte gelegt und noch einmal besprochen.
Nun muss jedes Kind seine Entscheidung treffen und der Reihe nach seinen Stein auf das Symbol seiner Wahl legen.
Anschließend werden die Mengenverhältnisse verglichen und dann die Steine pro Symbol gemeinsam gezählt.
Das Symbol mit den meisten Steinen ist somit ausgewählt. Es zählt die einfache Mehrheit.
Bei Pattsituationen wird die Sachlage mit der Gruppe besprochen und ein erneuter Wahldurchgang erfolgt.
Jedes Kind und auch die Erzieherinnen müssen die Gruppenentscheidung akzeptieren und mit tragen.
Für jede/n Einzelne/n ist dieses nicht immer leicht, denn sie/er muss ihre/seine eigenen Wünsche zurückstellen und mit Enttäuschungen sowie Wut umgehen. Es ist ein Lernprozess zu begreifen, dass ich, auch wenn meine Stimme nicht den für mich gewünschten Erfolg brachte, trotzdem aktiv Teilhabende/r und Gestaltende/r in der Gesellschaft bin.
Die kindlichen Entwicklungsbereiche umfassen:
- Bewegung (Motorik)
- Sprachentwicklung (Kommunikation)
- Gefühle (Emotionalität)
- Einfallsreichtum (Kreativität)
- Vorstellungsvermögen (Phantasie)
- Miteinander (Sozialkompetenz)
- Denken und Intelligenz (Kognition)
- Interesse (Motivation)
- Religion, Normen und Werte (Kultur)
Unsere pädagogischen Schwerpunktziele hierzu:
Wir ermöglichen, dass das Kind im ...
Bereich Motorik:
- seinen eigenen Körper annehmen, mit den Nah- und Fernsinnen wahrnehmen und erproben kann
- altersentsprechende grob- und feinmotorische Fähigkeiten erwerben kann
- differenzierte Erfahrungen mit Bewegungen zu Musik macht
- ein Rhythmusgefühl aufbauen kann
- Spaß am Ausleben seines Bewegungsdranges hat und lernt, diesen zu steuern
- in verschiedene Rollen schlüpft und sich darstellt
Bereich Kommunikation:
- vielfältige Gelegenheiten und Anregungen zum Sprechen erhält
- Sprachstrukturen erkennen und anwenden kann
- einen Freiraum für die Plattdeutsche Sprache erhält
- der französischen Sprache begegnet und sie spielerisch anwendet
- Gefühle, Bedürfnisse und Nachrichten in Worte fassen kann
- in verbalen Kontakt zu anderen tritt, wenn ihm etwas missfällt
- Gesprächsregeln erlernt und verinnerlicht
- breit gefächerte Literacy-Erfahrungen sammeln kann
Bereich Emotionalität:
- seine Gefühle erlebt und angemessen mit ihnen umgehen kann
- Enttäuschungen verarbeiten kann
- durch sein Handeln Vertrauen und Sicherheit erfährt
- stolz auf sein eigenes Handeln sein kann und Erfolgserlebnisse hat
Bereich Kreativität
- vielfältige musisch-ästetische Ausdrucksformen des Gestaltens kennen lernt und seine Wahrnehmungen mit ihnen ausdrückt
- eigene konstruktive, gestaltende Ausdrucks- und Handlungsmöglichkeiten findet
- Lebensenergie aus Kreativität gewinnt
- Spontanität in Kreativität umsetzt
Bereich Phantasie
- eigene Phantasievorstellungen entwickelt und diese im Spiel und in der bildnerischen Gestaltung umsetzen kann
- seine Vorstellungen, Gedanken und Träume akzeptiert und zu ihnen stehen kann
- Träumereien und Phantasiereisen zulässt bzw. sich auf sie begehen kann
Bereich Sozialkompetenz
- erfährt, dass es wichtig und einmalig ist
- sich selbst und andere mit den Stärken und Schwächen annehmen kann
- sich als Teil einer Gemeinschaft erlebt, der Ansichten, Bedürfnisse und Interesse anderer Menschen achtet und berücksichtigt
- Freundschaften aufbauen und pflegen kann
- mit anderen kooperieren und Kompromisse eingehen kann
- ein angemessenes Konfliktlöseverhalten erlernt
- mit uns Regeln für das Miteinander in der Gruppe aufstellt, ihren Sinn versteht
- und diese akzeptiert, z.B. jemanden ausreden zu lassen
- Verantwortungs- und Hilfsbereitschaft entwickelt
Bereich Kognition:
- vielfältige Erfahrungen mit mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungsformen macht
- viel ausprobiert, eigene Erfahrungen sammelt und auf diese zurückgreift
- Probleme erkennt, Lösungen sucht und diese ausprobiert
- eigene Ideen entwickelt und umsetzt
- lernt, in Zusammenhängen zu denken
- sein Handeln und Denken in Verbindung bringt
- Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit entwickelt
- seine Ausdrucksfähigkeit erweitert
Bereich Motivation:
- seine Offenheit für Neues und Unbekanntes bewahrt und zum Ausdruck bringt
- ermutigt wird, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln
- Freude am Experimentieren und Agieren hat
- Geduld und Durchhaltevermögen bei Frustrationserlebnissen entwickelt
- über einen längeren Zeitraum an einer Sache arbeiten kann
Bereich Kultur:
- Normen und Werte unserer Gesellschaft kennen lernt und sich mit ihnen auseinandersetzt
- Traditionen und Bräuche kennen lernt und sie im Alltag erlebt
- das Bewusstsein entwickelt, was für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden gut ist
- Ausflüge, Ausstellungen, Theater- und Museumsbesuche sowie Besichtigungen erlebt
- traditionelles, modernes und selbst komponiertes Lied- und Musikgut sowie Bewegungsspiele und Tänze kennen lernt
- christliche Religion erfährt und diese für sich umsetzt
- Wissen über andere Kulturen und Glaubensrichtungen erwirbt
- seine Grundlagen der Philosophie, das Staunen und Fragen, stets einbringen kann
- mit uns Rituale entwickelt, die ihm Orientierung bieten und Freude bereiten
- schon früh im geschützten Rahmen Einflussmöglichkeiten erhält und Verantwortung für getroffene Entscheidungen übernimmt
- Kompetenzen im Umgang mit den klassischen und elektronischen Medien erwirbt
Trägervereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII und zur persönlichen Eignung der zu beschäftigenden Personen nach § 72 a SGB VIII:
Das Wohl der uns anvertrauten Kinder ist uns wichtig und so sehen wir sehr genau hin, wie es unseren Kindern geht.
Für den Fall, dass etwas nicht in Ordnung zu sein scheint, gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen, welche alle Schritte eines Handlungskonzeptes umfasst.
Dieses Konzept haben die Mitarbeiterinnen verinnerlicht, nicht zuletzt durch mehrtägige Fortbildungen zu diesem Thema.
Die Vereinbarung umfasst:
- Wahrnehmen des Schutzauftrages
- Verfahrensgrundsätze der Vertragspartner
- Abschätzung des Risikos
- Hinzuziehen erfahrener Fachkräfte
- Maßnahmen zur Sicherstellung eines wirksamen Schutzes des Kindes
- Konkrete Hilfsangebote für die Eltern
- Folgen bei Nichteinhaltung der Maßnahmen
- Weitergabe der Informationen
- Schutz personenbezogener Daten
- Persönliche Eignung der Fachkräfte
- Inkrafttreten der Vereinbarung
- Dauer der Vereinbarung
- Generalklausel
Eine furchteinflößende Piratenbande!
Überlegen Sie einmal selbst, wie viele unserer Ziele im gemeinsamen Rollenspiel ermöglicht werden können! Erstaunlich, nicht wahr?